Nach VBG 40 §30, §130 OWiG, §813 BGB und DGUV 308-009 ist der Unternehmer oder sein Beauftragter verpflichtet nur einen ausgebildeten, mit der Führung eines Teleskopstaplers vertrauten und mindestens 18 Jahre alten Fahrer, einzusetzen.
Bei Teleskopmaschinen im öffentlichen Straßenverkehr gelten folgende Voraussetzungen
Die erfolgreich absolvierte jährliche Unterweisung, gemäß der DGUV Grundsatz 308-009, entspricht den gesetzlichen Vorschriften und gewährt Ihnen einen gültigen Befähigungsnachweis. Sie erhalten nach bestehen der Wissensabfrage ein Zertifikat der Hanse BauAkademie, welches Sie zum Führen von Teleskopstaplern berechtigt.
Jährliche Unterweisung nach DGUV ist Pflicht