Werden Mitarbeiter in einem Unternehmen eingesetzt, welche Gabelstapler und andere Flurförderzeuge bewegen, so müssen diese ausgebildet und qualifiziert sein. Die Anforderungen zum Betreiben von Flurförderzeugen sind in der DGUV Vorschrift 68 / DIN EN ISO 3691 & EN1459 und der TRBS2111 Teil 1 geregelt. Nur so kann Sicherheit und Wirtschaftlichkeit im Unternehmen umgesetzt werden.
Nach BGV D27, DGUV Vorschrift 68 und BGG 925 neu DGUV Grundsatz 308-001 ist der Unternehmer oder sein Beauftragter verpflichtet nur einen ausgebildeten, mit der Führung eines Gabelstaplers vertrauten und mindestens 18 Jahre alten Fahrer, einzusetzen.
Die erfolgreich absolvierte jährliche Unterweisung, gemäß der DGUV Grundsatz 308-001, entspricht den gesetzlichen Vorschriften und gewährt Ihnen den "Gabelstaplerschein". Sie erhalten nach bestehen der Wissensabfrage ein Zertifikat der Hanse BauAkademie, welches Sie weiterhin zum Führen von Flurförderzeugen berechtigt.
Jährliche Unterweisung nach DGUV ist Pflicht