Unsere Schulung

Jährliche Unterweisung Teleskopstapler gemäß DGUV Grundsatz 308.009

Schulungsstätte: Braaker Bogen 9-11, 22145 Braak/ Hamburg

€ 165,- p.P. / zzgl. gesetzlicher MwSt.

Ausbildungsziel

Die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Unterweisung soll vor allem der Unfallverhütung dienen. Ihre Kenntnisse zu geltenden Vorschriften werden vertieft bzw. im Rahmen dieser Unterweisung aufgefrischt. Wissenslücken werden gefüllt und gleichzeitig riskante Verhaltensweisen dem Bediener bewusst gemacht, was die Pflichterfüllung schärft und gleichzeitig die Betriebssicherheit erhöht bzw. das Unfallrisiko minimiert. 

Inhalte (Auszüge)

  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallgeschehen
  • Unfallverhütungsvorschriften nach DGUV
  • Fahrer- und Unternehmerpflichten
  • Unfallbeispiele
  • Tragfähigkeit, Standsicherheit ect. 
  • Traglastdiagramm 
  • Fahrphysikalische Grundlagen 
  • Technische Neuerungen 

Voraussetzungen

  • Der Teilnehmer muss im Besitz eines Fahrausweises für Teleskopstapler sein
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Geistige, persönliche und körperliche Eignung (G25)
  • Für den praktischen Teil Sicherheitsschuhe und ggf. wetterfeste Kleidung 

Zielgruppe

  • Personen die mit einem geländegängigem Teleskopstapler arbeiten 
  • Personen die damit beauftragt werden, mit einem geländegängigem Teleskopstapler zu arbeiten 
  • Personen die sich für Teleskopen interessieren und sich fachlich weiterbilden wollen

 

Rechtliche Grundlagen

Nach VBG 40 §30, §130 OWiG, §813 BGB und DGUV 308-009 ist der Unternehmer oder sein Beauftragter verpflichtet nur einen ausgebildeten, mit der Führung eines Teleskopstaplers vertrauten und mindestens 18 Jahre alten Fahrer, einzusetzen.

Wissenswertes 

Bei Teleskopmaschinen im öffentlichen Straßenverkehr gelten folgende Voraussetzungen

  • kleiner als 6 km/h (keine Gewichtsbegrenzung)     ►  kein Führerschein
  • kleiner als 25km/h (keine Gewichtsbegrenzung)    ►  Klasse L    /   alt Klasse 5
  • größer als 25 km/h bis 7,5t zul. Gesamtgewicht    ►  Klasse C1  /   alt Klasse 3
  • größer als 25 km/h und 7,5t zul. Gesamtgewicht  ►   Klasse C   /   alt Klasse 2 

Qualifikation

Die erfolgreich absolvierte jährliche Unterweisung, gemäß der DGUV Grundsatz 308-009, entspricht den gesetzlichen Vorschriften und gewährt Ihnen einen gültigen Befähigungsnachweis. Sie erhalten nach bestehen der Wissensabfrage ein Zertifikat der Hanse BauAkademie, welches Sie zum Führen von Teleskopstaplern berechtigt. 

 

Gültigkeitsdauer

Jährliche Unterweisung nach DGUV ist Pflicht

 

Unser Leistungsangebot an Sie

  • Während der Schulung stehen Softgetränke, Wasser und Kaffee zur Verfügung
  • Schulungsunterlagen
  • Das theoretische Wissen wird direkt am Gerät angewendet 
  • Praxisorientierte Schulungen auf die Teilnehmer abgestimmt
  • Fahrausweis für Teleskopstapler (nach bestandener Wissensabfrage) 
  • Gruppengröße min. 4 - max. 10 Teilnehmer

Termine

  • Sie haben Interesse an einer Schulung, sprechen Sie uns für einen individuellen Termin direkt an - wir finden gemeinsam einen passenden Zeitpunkt.

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Kurs – Jährliche Unterweisung Teleskopstapler

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