Gemäß der Berufsgenossenschaft (Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsschutzgesetz) sind Unternehmer oder deren Beauftragte gemäß der DGUV Regel 100-500 verpflichtet, nur Personen mit dem Führen von Erdbaumaschinen einzusetzen, welche mindestens 18 Jahre alt und mit dem Führen der Maschinen vertraut sind. Der Fahrer muss mit seinen Pflichten vertraut und die Befähigung nachgewiesen haben (Schulung).
Bei Erdbaumaschinen im öffentlichen Straßenverkehr ist folgendes zu beachten:
Die erfolgreich absolvierte Theorie und Praxis, gemäß der DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.12, entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Teilnehmer erhalten nach bestehen der Wissensabfrage ein Zertifikat "Erdbaumaschinenführer" der Hanse BauAkademie, welches Sie zum Führen von Erd- und Straßenbaumaschinen berechtigt.
Unbefristet, bei jährlicher Unterweisung nach DGUV