Unsere Schulung

Befähigungsnachweis geländegängige Teleskopstapler (drehbar) DIN EN 1459-2

Schulungsstätte: Braaker Bogen 9-11, 22145 Braak/ Hamburg

ab € 369,- p.P. / zzgl. gesetzliche MwSt.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass für diesen Kurs Vorkenntnisse bzw. der Kurs Grundkurs "starr" vorhanden sein muss.

Ausbildungsziel

Durch praktische und theoretische Ausbildungsinhalte wird der Bediener mit seinen Pflichten vertraut gemacht wird und im Umgang mit Teleskopstaplern geschult und sensibilisiert. Durch die Vielseitigkeit der möglichen Anbauwerkzeuge spricht man auch vom "Schweizer-Taschenmesser" unter den Maschinen. Wer einen Teleskopstapler führen möchte, muss damit sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können. Der Befähigungsnachweis qualifiziert Sie zum Führen von Teleskopstaplern mit drehbarem Aufbau, Palettengabel, oder Ladeschaufel. 

Inhalte (Auszüge)

  • Rechtliche Grundlagen
  • Fahrer- und Unternehmerpflichten 
  • Aufbau & Funktion von Teleskopstaplern - drehbar 
  • Gefahrenbereiche von Teleskopstaplern
  • Symbole und deren Bedeutung 
  • Sensibilisierung im Umgang mit Maschinen und Anbauwerkzeugen 
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Fahrübungen mit und ohne Last / Standsicherheit
  • Antriebs- und Lenkungsarten 
  • Anbau und Wechsel von Anbaugeräten 
  • Theoretische und praktische Wissensabfrage

Voraussetzungen

  • Der Teilnehmer muss im Besitz eines Fahrausweises Teleskopstapler "Oberwagen starr" sein,
    sonst 2 Ausbildungstage je nach Vorkenntnissen 
  • Für einen 1 Tageskurs müssen Vorkenntnisse nachgewiesen werden
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Geistige, persönliche und körperliche Eignung (G25)
  • Für den praktischen Teil Sicherheitsschuhe und ggf. wetterfeste Kleidung 

Zielgruppe

  • Personen die mit einem geländegängigem Teleskopstapler und drehbarem Aufbau arbeiten 
  • Personen die damit beauftragt werden, mit einem geländegängigem Teleskopstapler zu arbeiten 
  • Personen die sich für Teleskopen interessieren und sich fachlich weiterbilden wollen

 

Rechtliche Grundlagen

Nach VBG 40 §30, §130 OWiG, §813 BGB und DGUV 308-009 ist der Unternehmer oder sein Beauftragter verpflichtet nur einen ausgebildeten, mit der Führung eines Teleskopstaplers- drehbar vertrauten und mindestens 18 Jahre alten Fahrer, einzusetzen.

 

Wissenswertes 

Bei Teleskopmaschinen im öffentlichen Straßenverkehr gelten folgende Voraussetzungen

  • kleiner als 6 km/h (keine Gewichtsbegrenzung)     ►  kein Führerschein
  • kleiner als 25km/h (keine Gewichtsbegrenzung)    ►  Klasse L    /   alt Klasse 5
  • größer als 25 km/h bis 7,5t zul. Gesamtgewicht    ►  Klasse C1  /   alt Klasse 3
  • größer als 25 km/h und 7,5t zul. Gesamtgewicht  ►   Klasse C   /   alt Klasse 2 

Qualifikation

Die erfolgreich absolvierte Theorie und Praxis, gemäß der DGUV Grundsatz 308-009, entspricht den gesetzlichen Vorschriften und gewährt Ihnen den Befähigungsschein "Teleskopstapler". Sie erhalten nach bestehen der Wissensabfrage ein Zertifikat der Hanse BauAkademie, welches Sie zum Führen von Teleskopstaplern berechtigt. Schulung gemäß ArbSchG, BetrSicherV, ArbmittV, DGUV-V1, DGUV-V70, DGUV-G 308-009 sowie der TRBS 2111. 

 

Gültigkeitsdauer

Unbefristet (Jährliche Unterweisung nach DGUV ist Pflicht)

 

Unser Leistungsangebot an Sie

  • Während der Schulung stehen Softgetränke, Wasser und Kaffee zur Verfügung
  • Ein warmes Mittagessen kann z.B. bei "Oma Braak" in unserem Gewerbepark erworben werden
  • Schulungsunterlagen
  • Das theoretische Wissen wird direkt am Gerät angewendet 
  • Praxisorientierte Schulungen auf die Teilnehmer abgestimmt
  • Fahrausweis für Teleskopstapler - drehbar (nach bestandener Wissensabfrage) 
  • Gruppengröße min. 4 - max. 10 Teilnehmer

Termine

  • Sie haben Interesse an einer Schulung, sprechen Sie uns für einen individuellen Termin gerne direkt an - wir finden gemeinsam einen passenden Zeitpunkt.

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Kurs – Befähigungsnachweis Geländegängige Teleskopstapler (drehbar)

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